Unser Einsatz für faire Regelungen in der Aromatherapie


Die EU-Kosmetikverordnung hat weitreichende Auswirkungen auf die Herstellung und den Vertrieb von Aromamischungen. Als Verband setzen wir uns aktiv dafür ein, dass die gesetzlichen Vorgaben praxistauglich gestaltet werden – insbesondere für Kleinunternehmen und individuelle Aromamischungen.

 

Im Rahmen der Evaluierung der EU-Kosmetikverordnung können bzw. konnten Betroffene bis zum 21. März 2025 ihre Stimme abgeben und auf die bestehenden Herausforderungen hinweisen. 

 

Unser Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und eine faire Differenzierung zwischen industriell hergestellten Kosmetika und maßgeschneiderten Aromamischungen zu erreichen. Unsere Stellungnahme zur Evaluierung, eingereicht von Ingrid Karner am 12. März 2025, findest du hier als Referenz. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass praxisnahe Lösungen für Aromapraktiker und kleine Hersteller geschaffen werden. 

Gemeinsam für eine zukunftsfähige Aromatherapie!

Stellungnahme von unserer Vorsitzenden und Projektleiterin für Interessensvertretung Ingrid Karner:

 

1. Wirksamkeit:

  • Die Verordnung ist für Großunternehmen mit standardisierten Produkten optimiert, während sie für Kleinst- und Kleinunternehmen unverhältnismäßig hohe bürokratische Hürden schafft.
  • Individuelle Einzelmischungen, die oft für spezifische Kundenbedürfnisse (z. B. in der gewerblichen Aromapraxis) erstellt werden, sollten nicht denselben Anforderungen unterliegen wie massenproduzierte Kosmetika.
  • Die Produktsicherheitsanforderungen sind sinnvoll, aber für maßgeschneiderte Mischungen, die in kleinen Mengen hergestellt und direkt an Kunden abgegeben werden, überreguliert. 

2. Effizienz:

  • Die hohen Kosten für Sicherheitsbewertungen, Labortests und die Produktregistrierung stehen in keinem Verhältnis zum Umsatz kleiner Anbieter.
  • Bürokratische Anforderungen (z. B. Sicherheitsbewertung für jede Rezeptur) machen es für kleine Manufakturen wirtschaftlich fast unmöglich, ihre Produkte anzubieten.
  • Die Regelungen begünstigen große Konzerne und schränken Innovationen und Vielfalt im Markt ein.

3. Relevanz:

  • Die Verordnung berücksichtigt nicht die Bedürfnisse von Kleinunternehmern und Einzelmischungen, die aufgrund eines umfassenden Beratungsgespräches maßgeschneidert für den Kunden erstellt werden.
  • Es fehlt eine praxisnahe Differenzierung zwischen industriell hergestellten Produkten und kleinen Chargen oder Einzelmischungen für Kunden.
  • Eine Erweiterung auf Umweltauswirkungen wäre sinnvoll, aber sollte nicht noch mehr bürokratische Hürden für Kleinunternehmen schaffen.

4. Kohärenz:

  • Es gibt keine klare Abgrenzung zwischen Kosmetika, therapeutischen Produkten und individuell hergestellten Mischungen, was zu Unsicherheiten führt.
  • Ungleichbehandlung mit magistralen Rezepturen: Apotheken dürfen individuelle Mischungen ohne die strengen Anforderungen der Kosmetikverordnung herstellen, während Aromapraktiker für ätherische Öl-Mischungen, die der Hautpflege dienen, dieselben Auflagen wie Großhersteller erfüllen müssen. Das benachteiligt Kleinunternehmen und schränkt maßgeschneiderte Anwendungen ein.
  • Fehlende praxisnahe Regelung: Die aktuellen Vorschriften setzen handgemachte ätherische Öl-Mischungen mit Industrieprodukten gleich, was überzogene bürokratische Hürden schafft. Es braucht eine faire Differenzierung für kleine Anbieter.

5. EU-Mehrwert:

  • Eine Harmonisierung auf EU-Ebene ist grundsätzlich sinnvoll, um den Binnenmarkt zu schützen.
  • Es sollten jedoch spezielle Regelungen für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie für Einzelmischungen geschaffen werden, um die Existenz kleiner Anbieter zu sichern.

Forderungen und Verbesserungsvorschläge:

  • Einführung einer Ausnahme oder vereinfachten Regelung für individuell hergestellte Einzelmischungen, die direkt an Kunden abgegeben werden.
  • Reduzierung der bürokratischen Hürden für Kleinunternehmer, insbesondere in Bezug auf Sicherheitsbewertungen und Dokumentationspflichten.
  • Erleichterungen für kleine Chargen und handgefertigte Produkte, um traditionelle Handwerkskunst und Produktvielfalt zu schützen.
  • Bessere Differenzierung zwischen industriellen Kosmetika und maßgeschneiderten Einzelmischungen.
  • Anpassung der Verordnung an die Realität von Einzelunternehmern statt einer einheitlichen Lösung, die vor allem große Konzerne bevorzugt.